Menschen für Tierrechte Bayern e.V.
Landesverband gegen Tierversuche, Intensivtierhaltung
und sonstige Formen der Ausbeutung von Tieren

 
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Menschen für Tierrechte
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Kempten, den 23.07.2003

Novellierung des Bundesjagdgesetzes


Sehr geehrte Frau Bundesministerin Künast,


wir begrüßen, dass nun endlich die Novellierung des nun doch schon sehr verstaubten Bundesjagdgesetztes in Angriff genommen wird.
- Menschen für Tierrechte Bayern e.V. setzt sich für ein totales Verbot der Jagd ein. Wir sind der Meinung, dass die Jagd weder zeitgemäß noch ethisch zu vertreten ist. Das gilt sowohl für eine ökologisch begründete Jagd (die Ökologie fordert gerade, dass der Mensch nicht in den natürlichen Kreislauf eingreift) als auch für die ökonomisch motivierte Jagd. Darum fordern wir die totale Abschaffung der Jagd.
Wenn dies politisch durchzusetzen nicht möglich ist, sollten zumindest die folgenden Punkte neue Bestandteile des Bundesjagdgesetzes werden.

a) Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz, muss sich auch im Jagdrecht wiederspiegeln und deshalb eine hervorgehobene Stellung einnehmen. Umgekehrt müssen die im derzeitigen Tierschutzgesetz vorgesehenen Lockerungen des Tierschutzes bei der Jagd gestrichen werden

b) zumindest die grausamsten Formen der Jagd wie z.B. Treibjagd, Fallenjagd, Beizjagd, Gatterjagd müssen ganz verboten werden

c) das Züchten und Aussetzen von Tieren zur Bejagung muss verboten werden

d) totales Verbot des Abschusses von Hunden und Katzen

e) ein Verbot der Jagd auf alle Tiere zumindest während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit

f) ein sofortiges Ende der Zwangsbejagung von Grundflächen

g) das Verbot der Jagd zumindest in Naturschutzgebieten, Nationalparks und geschützten Landschaftsteilen

h) die Einführung der 0,0 Promille Grenze bei der Jagd

i) Wir fordern, den Jagdausübungsberechtigten zur Führung einer tagesaktuellen und artgenauen Statistik der Abschüsse (inkl. so genannter Nachsuche) zu verpflichten, sowie Weitergabe und Veröffentlichung der Daten durch das zuständige Ministerium

j) wir fordern den sofortigen Entzug des Jagdscheines bei Verstößen gegen Tierschutz- oder Jagdgesetz im Zusammenhang mit der Jagdausübung

k) auch fordern wir einen Verstoß gegen das Tierschutz- oder Jagdgesetz bei der Jagdausübung als Straftat zu ahnden und die maximale Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten auf 25.000 Euro anzuheben

l) Wir fordern, den Jagdscheininhaber zu regelmäßiger (mit zunehmendem Alter häufiger werdender) Prüfung der körperlichen Fähigkeit zur Jagdausübung, durch eine unabhängige Behörde

Uns ist durchaus bewusst, dass sich viele Jagdbefürworter an einflussreichen Stellen in der Gesellschaft befinden. Lassen Sie sich bitte dadurch nicht beirren:
wir Tierschützer sind zahlenmäßig eindeutig mehr und letztlich kommt es in der Demokratie auf Wählerstimmen an.

Über eine baldige Stellungnahme würden wir uns freuen und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen

Sarah Westermaier - Vorstandsmitglied von