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Menschen
für Tierrechte
Bayern e.V.
Fürstenriederstr. 143D
80686 München
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mail@animal2000.de
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Kempten, den 23.07.2003
Novellierung des Bundesjagdgesetzes
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Künast,
wir begrüßen, dass nun endlich die Novellierung
des nun doch schon sehr verstaubten Bundesjagdgesetztes in
Angriff genommen wird.
- Menschen für Tierrechte Bayern e.V. setzt sich für
ein totales Verbot der Jagd ein. Wir sind der Meinung, dass
die Jagd weder zeitgemäß noch ethisch zu vertreten
ist. Das gilt sowohl für eine ökologisch begründete
Jagd (die Ökologie fordert gerade, dass der Mensch nicht
in den natürlichen Kreislauf eingreift) als auch für
die ökonomisch motivierte Jagd. Darum fordern wir die
totale Abschaffung der Jagd.
Wenn dies politisch durchzusetzen nicht möglich ist,
sollten zumindest die folgenden Punkte neue Bestandteile des
Bundesjagdgesetzes werden.
a) Der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte
Tierschutz, muss sich auch im Jagdrecht wiederspiegeln und
deshalb eine hervorgehobene Stellung einnehmen. Umgekehrt
müssen die im derzeitigen Tierschutzgesetz vorgesehenen
Lockerungen des Tierschutzes bei der Jagd gestrichen werden
b) zumindest die grausamsten Formen der Jagd
wie z.B. Treibjagd, Fallenjagd, Beizjagd, Gatterjagd müssen
ganz verboten werden
c) das Züchten und Aussetzen von Tieren
zur Bejagung muss verboten werden
d) totales Verbot des Abschusses von Hunden
und Katzen
e) ein Verbot der Jagd auf alle Tiere zumindest während
der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit
f) ein sofortiges Ende der Zwangsbejagung von
Grundflächen
g) das Verbot der Jagd zumindest in Naturschutzgebieten,
Nationalparks und geschützten Landschaftsteilen
h) die Einführung der 0,0 Promille Grenze
bei der Jagd
i) Wir fordern, den Jagdausübungsberechtigten
zur Führung einer tagesaktuellen und artgenauen Statistik
der Abschüsse (inkl. so genannter Nachsuche) zu verpflichten,
sowie Weitergabe und Veröffentlichung der Daten durch
das zuständige Ministerium
j) wir fordern den sofortigen Entzug des Jagdscheines
bei Verstößen gegen Tierschutz- oder Jagdgesetz
im Zusammenhang mit der Jagdausübung
k) auch fordern wir einen Verstoß gegen
das Tierschutz- oder Jagdgesetz bei der Jagdausübung
als Straftat zu ahnden und die maximale Geldbuße bei
Ordnungswidrigkeiten auf 25.000 Euro anzuheben
l) Wir fordern, den Jagdscheininhaber zu regelmäßiger
(mit zunehmendem Alter häufiger werdender) Prüfung
der körperlichen Fähigkeit zur Jagdausübung,
durch eine unabhängige Behörde
Uns ist durchaus bewusst, dass sich viele Jagdbefürworter
an einflussreichen Stellen in der Gesellschaft befinden. Lassen
Sie sich bitte dadurch nicht beirren:
wir Tierschützer sind zahlenmäßig eindeutig
mehr und letztlich kommt es in der Demokratie auf Wählerstimmen
an.
Über eine baldige Stellungnahme würden wir uns
freuen und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Westermaier - Vorstandsmitglied von
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