Menschen für Tierrechte Bayern e.V.
Landesverband gegen Tierversuche, Intensivtierhaltung
und sonstige Formen der Ausbeutung von Tieren

 
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München, den 06.02.02

Stellungnahme zum Karlsruher Schächturteil


Das Urteil von Karlsruhe war politisch gewollt. Die Begründung der Karlsruher Richter wirkt deshalb in einigen Aspekten seltsam brüchig und blendet Teile der Realität völlig aus.

So stellt das Gericht fest, dass es Stimmen gebe, die bezweifeln, dass das Schlachten nach vorheriger Betäubung für das Tier deutlich schonender sei als das Schlachten ohne Betäubung. Diese "Stimmen" sind einem Referat aus dem Jahr 1978 entnommen. Genauere und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen von Veterinären in der Praxis hat Karlsruhe zur Prüfung dieser Frage offenbar nicht hinzugezogen.

Augenzeugen könnten nämlich präzise beschreiben ebenso wie filmische Dokumente aus europäischen und islamischen Schlachthäusern veranschaulichen könnten, dass das betäubungslose Schächten mit dem vorherigen Fixieren und Umwerfen oder Niederringen der Rinder in den allermeisten Fällen nur wenig an die propagierte "religiöse Grundhaltung" erinnert, sondern ein seelenloser und brutaler Akt der Gewalt ist, der das Tier in seiner Angst und in seiner Leidens- und Schmerzfähigkeit in keiner Weise mehr wahrnimmt. Nebenbei: Auch in deutschen Schlachthöfen sind viele Tiere nur mangelhaft betäubt. Daran muss gearbeitet werden. Das darf aber nicht als Argument benützt werden, um auf jede Betäubung zu verzichten.

Die Verfassungsrichter ziehen auch die Möglichkeit in Zweifel, dass sich strenggläubige Muslime mit importiertem Fleisch versorgen – und zwar nur aus dem Grund , weil eventuell die Unsicherheit besteht, ob das Fleisch auch richtig deklariert isr. Hier meint man, falsch zu lesen. Sämtliche Verbraucher müssen sich täglich auf das verlassen, was Hersteller und Verkäufer ihnen zusichern – z.B. in dem für die Gesundheit so wichtigen Bereich der Ernährung.

Das Schächtverbot wirke sich faktisch wie ein Berufsverbot aus. Das erstaunt, denn der Kläger hat offenbar auch in den letzten fünf Jahren den Beruf des Metzgers ausgeübt. Vielleicht hat er sogar, wie viele seiner moslemischen Kollegen, nach der vorschriftsmäßigen Betäubung der Tiere den Schächtschnitt mit den dazugehörigen rituellen Handlungen ausgeführt und konnte so das Fleisch als "halal" verkaufen.

Bis zu 200 000 Tonnen Rindfleisch jährlich wurden übrigens noch vor dem BSE-Jahr 2001 von solchen mit vorheriger Betäubung geschächteten Rindern aus der EU in die islamischen Länder ausgeführt. Daneben gibt es auch in der Türkei oder im Libanon bereits Schlachthöfe, die Betäubungsgeräte verwenden – auch um die Arbeit zu erleichtern. Tendenz steigend.

Die Hoffnung, dass das oft so quälerische Schächten der Schafe mit dem Küchenmesser im Badezimmer oder im Hinterhof durch strenggläubige moslemische Mitbürger nun ein Ende hat, wird sich nicht erfüllen. Im Gegenteil. Ab jetzt wird sich jeder im Recht fühlen, der dies tut, denn er hat ja gehört, das sei nun erlaubt.

Ob legales oder illegales Schächten, Bei Ausnahmen wird es nicht bleiben. Schon jetzt häufen sich die Anträge der Metzger, obwohl Behörden und Schlachthöfe darauf noch gar nicht eingestellt sind. Manch einer wittert ein gutes Geschäft. Am 18. Februar ist das nächste islamische Opferfest.

Tatsächlich verwundert die Großzügigkeit, die Karlsruhe dem subjektiven Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft zugesteht. Diese muss nicht im Ein klang mit dem Islam insgesamt oder zumindest mit den großen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam stehen, um vom Staat anerkannt zu werden. Jedem Antragsteller, der "einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet", muss eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Schächtverbot erteilt werden. Es reicht, wenn dieser begründet und nachvollziehbar darlegt, dass nach seiner Glaubensüberzeugung der Verzehr von Fleisch zwingend eine Schlachtung ohne Betäubung voraussetzt.

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in welches Dilemma in Zukunft der Staat kommen kann, wenn sich religiös motivierte Gruppierungen mit anachronistischen und gefährlichen Ansinnen auf diesen juristischen Freibrief beziehen. Spätestens dann werden diejenigen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Sieg des Minderheitenschutzes und der Toleranz in einer multikulturellen Gesellschaft feiern, solange "nur" Tiere betroffen sind, die Folgen dieser Entscheidung in einem anderen Licht sehen.

Hannelore Jaresch, AG – Tiertransporte und landwirtschaftliche Tierhaltung