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Menschen
für Tierrechte
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München, den 06.02.02
Stellungnahme zum Karlsruher Schächturteil
Das Urteil von Karlsruhe war politisch gewollt. Die Begründung
der Karlsruher Richter wirkt deshalb in einigen Aspekten seltsam
brüchig und blendet Teile der Realität völlig
aus.
So stellt das Gericht fest, dass es Stimmen gebe, die bezweifeln,
dass das Schlachten nach vorheriger Betäubung für
das Tier deutlich schonender sei als das Schlachten ohne Betäubung.
Diese "Stimmen" sind einem Referat aus dem Jahr
1978 entnommen. Genauere und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse
sowie Erfahrungen von Veterinären in der Praxis hat Karlsruhe
zur Prüfung dieser Frage offenbar nicht hinzugezogen.
Augenzeugen könnten nämlich präzise beschreiben
ebenso wie filmische Dokumente aus europäischen und islamischen
Schlachthäusern veranschaulichen könnten, dass das
betäubungslose Schächten mit dem vorherigen Fixieren
und Umwerfen oder Niederringen der Rinder in den allermeisten
Fällen nur wenig an die propagierte "religiöse
Grundhaltung" erinnert, sondern ein seelenloser und brutaler
Akt der Gewalt ist, der das Tier in seiner Angst und in seiner
Leidens- und Schmerzfähigkeit in keiner Weise mehr wahrnimmt.
Nebenbei: Auch in deutschen Schlachthöfen sind viele
Tiere nur mangelhaft betäubt. Daran muss gearbeitet werden.
Das darf aber nicht als Argument benützt werden, um auf
jede Betäubung zu verzichten.
Die Verfassungsrichter ziehen auch die Möglichkeit in
Zweifel, dass sich strenggläubige Muslime mit importiertem
Fleisch versorgen und zwar nur aus dem Grund , weil
eventuell die Unsicherheit besteht, ob das Fleisch auch richtig
deklariert isr. Hier meint man, falsch zu lesen. Sämtliche
Verbraucher müssen sich täglich auf das verlassen,
was Hersteller und Verkäufer ihnen zusichern z.B.
in dem für die Gesundheit so wichtigen Bereich der Ernährung.
Das Schächtverbot wirke sich faktisch wie ein Berufsverbot
aus. Das erstaunt, denn der Kläger hat offenbar auch
in den letzten fünf Jahren den Beruf des Metzgers ausgeübt.
Vielleicht hat er sogar, wie viele seiner moslemischen Kollegen,
nach der vorschriftsmäßigen Betäubung der
Tiere den Schächtschnitt mit den dazugehörigen rituellen
Handlungen ausgeführt und konnte so das Fleisch als "halal"
verkaufen.
Bis zu 200 000 Tonnen Rindfleisch jährlich wurden übrigens
noch vor dem BSE-Jahr 2001 von solchen mit vorheriger Betäubung
geschächteten Rindern aus der EU in die islamischen Länder
ausgeführt. Daneben gibt es auch in der Türkei oder
im Libanon bereits Schlachthöfe, die Betäubungsgeräte
verwenden auch um die Arbeit zu erleichtern. Tendenz
steigend.
Die Hoffnung, dass das oft so quälerische Schächten
der Schafe mit dem Küchenmesser im Badezimmer oder im
Hinterhof durch strenggläubige moslemische Mitbürger
nun ein Ende hat, wird sich nicht erfüllen. Im Gegenteil.
Ab jetzt wird sich jeder im Recht fühlen, der dies tut,
denn er hat ja gehört, das sei nun erlaubt.
Ob legales oder illegales Schächten, Bei Ausnahmen wird
es nicht bleiben. Schon jetzt häufen sich die Anträge
der Metzger, obwohl Behörden und Schlachthöfe darauf
noch gar nicht eingestellt sind. Manch einer wittert ein gutes
Geschäft. Am 18. Februar ist das nächste islamische
Opferfest.
Tatsächlich verwundert die Großzügigkeit,
die Karlsruhe dem subjektiven Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft
zugesteht. Diese muss nicht im Ein klang mit dem Islam insgesamt
oder zumindest mit den großen Glaubensrichtungen innerhalb
des Islam stehen, um vom Staat anerkannt zu werden. Jedem
Antragsteller, der "einer Gruppe von Menschen angehört,
die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet",
muss eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Schächtverbot
erteilt werden. Es reicht, wenn dieser begründet und
nachvollziehbar darlegt, dass nach seiner Glaubensüberzeugung
der Verzehr von Fleisch zwingend eine Schlachtung ohne Betäubung
voraussetzt.
Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, in
welches Dilemma in Zukunft der Staat kommen kann, wenn sich
religiös motivierte Gruppierungen mit anachronistischen
und gefährlichen Ansinnen auf diesen juristischen Freibrief
beziehen. Spätestens dann werden diejenigen, die das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Sieg des Minderheitenschutzes
und der Toleranz in einer multikulturellen Gesellschaft feiern,
solange "nur" Tiere betroffen sind, die Folgen dieser
Entscheidung in einem anderen Licht sehen.
Hannelore Jaresch, AG Tiertransporte und landwirtschaftliche
Tierhaltung
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