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Tierversuche in Deutschland
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Die Situation zum Thema
"Tierversuche in Deutschland"

stellt sich leider hoch dramatisch dar. Ein Rückgang, bewirkt durch Druck aus der Öffentlichkeit, wurde von einem erneuten Anstieg abgelöst. Zurück zu führen ist diese Entwicklung unter Anderem auf die verstärkte Forschung in der Gentechnik. So wuchs die Zahl der Tierversuche z.B. vom Jahr 1998 zum Jahr 1999 um 3,84 %, das sind 58.822 Tiere. Die Gesamtzahl der Tiere, die im Tierversuch ihr Leben lassen mussten, betrug im Jahr 1999 1,591 Mio. Bei einzelnen Tierarten wie Schweinen, Hunden, Affen, Pferden und Eseln ist die Entwicklung noch schockierender. Hierbei ist zu erwähnen, dass dies nur eine bedingt vollständige Zahl ist. Denn die Tiere, die für
wissenschaftliche Zwecke
Entnahme von Organen
Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung von Stoffen, Produkten und Organismen (z.B. Antikörper, Immunseren, Aufbewahrung von Parasiten)
Versuche der Aus-, Fort- und Weiterbildung
getötet wurden, sind in der o.g. Zahl (die wie jedes Jahr
im Tierschutzbericht des
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft veröffentlicht wurde) nicht enthalten.
Es wird ein dramatischer Anstieg der Versuchstierzahl für
das Jahr 2000 erwartet, da Tiere für die o.g. Bereiche
dann mitgemeldet werden müssen. Leider bleiben aber auch
ab dem Jahr 2000 die Tiere unberücksichtigt, die für
die folgenden Bereiche getötet wurden:
Die 1.591.394 Versuchstiere im Jahr 1999 wurden für die nachstehend genannten Bereiche "verbraucht":
Es handelte sich dabei um
Mäuse (775.932)
Ratten (403.227)
Fische (173.933)
Vögel einschl. Geflügel (92.792)
Kaninchen (50.623)
Meerschweinchen (42.891)
Andere Nager (18.020)
Schweine (10.494)
Hunde (6.031)
Amphibien (5.915)
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Rinder (4.018)
Ziegen und Schafe (2.596)
Andere Hunds- und Breitnasenaffen (1.813)
Katzen (1.124)
Andere Säugetiere (660)
Pferde, Esel, usw. (657)
Fleischfresser (376)
Halbaffen (271)
Reptilien (21)
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Von den o.g. Tieren mussten 70.534 in Mehrfachversuchen und 18.167 in Versuchen leiden, die länger als ein Jahr dauerten.
Quelle: Tierschutzbericht 2001 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Grundlagenforschung
Rund 30 % der Tiere mussten für den Bereich "Grundlagenforschung" sterben. Dazu gehören alle Experimente und Studien, mit denen das allgemeine Wissen der Medizin erweitert werden soll. Im Rahmen der Grundlagenforschung sollen auch Ursachen und Entstehung menschlicher Erkrankungen sowie mögliche Therapieansätze erforscht werden. Um Krankheitssymptome zu erzeugen, werden Tiere künstlich krank gemacht. So unterbricht man z.B. die Blutzufuhr zum Gehirn um einen Schlaganfall hervorzurufen, oder es werden Elektroschocks verabreicht, um einen epileptischen Anfall auszulösen. In der Krebsforschung bekommen die Tiere menschliche Krebszellen unter die Haut gespritzt. An den wachsenden Tumoren werden dann Medikamente oder Strahlentherapien getestet. Häufig werden auch gentechnisch veränderte Tiere verwendet, die bedingt durch einen Gen-Defekt an Krankheiten wie z.B. Diabetes oder Bluthochdruck leiden.
Bei dieser Art der Forschung werden allerdings wesentliche Aspekte der menschlichen Krankheit völlig außer Acht gelassen. Bei der Krankheitsentstehung spielen Faktoren wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, Umwelteinflüsse, Stress, individuelle oder/und erbliche Veranlagung sowie psychische und soziale Bedingungen eine wesentliche Rolle. So ist die menschliche Krankheit also mit dem künstlich krank gemachten Versuchstier gar nicht zu vergleichen. Entsprechend dürftig sind im übrigen auch die Erfolge der tierexperimentell ausgerichteten Forschung bei der Bekämpfung der massenhaft auftretenden Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes oder Rheuma.
Arzneimittelforschung
und
Forschung für die chemische Industrie
Der Großteil der Tiere muss für die Arzneimittelforschung und für die chemische Industrie sterben. Vor ihrer Zulassung werden nicht nur alle Medikamente, sondern auch alle Chemikalien, Wasch- und Putzmittel, Suchtmittel, Krankheitserreger, Lebensmittel, Gase, Säuren, Schmiermittel und vieles mehr an Tieren erprobt.
Alles was in irgendeiner Form mit dem Menschen in Kontakt
kommt, wird vorher am Tier auf mögliche Schädigungen
für den Menschen im Bereich der
- Toxizität (Giftigkeit - hier werden verschiedene Bereiche getestet: akute, orale Toxizität, Schleimhautverträglichkeit, Hautverträglichkeit)
- Teratogenität (Schädigung des Ungeborenen im Mutterleib)
- Phototoxizität (Schädigung der Haut nach Einwirkung von Licht)
- Mutagenität (Erbgutschädigung)
- Kanzerogenität (Krebserzeugung)
geprüft.
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Doch der Schein in puncto Sicherheit für den Menschen trügt. Jahr für Jahr werden Medikamente - die im Tierversuch für den Menschen als unbedenklich eingestuft wurden - wieder vom Markt genommen. Das berühmteste Beispiel hierfür ist Contergan aus dem Jahr 1961. Es verursachte schwere Schädigungen des Nervensystems, und es kamen rund 7.000 missgebildete Kinder zur Welt. Vermutet werden pro Jahr mindestens 100.000 lebensbedrohliche Zwischenfälle, wovon mindestens 10 % tödlich enden.
Ein wesentlicher Grund der Tierversuche bei den Arzneimitteln dient zur rechtlichen Absicherung der Hersteller. So muss dieser bei unerwünschten Nebenwirkungen nicht haften, wenn er entsprechende Studien vorweist.
Gerade im Bereich der Teratogenität sind die Übertragungsergebnisse vom Tier auf den Menschen besonders schlecht. Nur ca. 1 % der Substanzen, die bei den Versuchstieren embryonale Schädigungen verursachten, rufen auch beim Menschen Schäden des Ungeborenen hervor. Obwohl in diesem Bereich zahlreiche In-Vitro-Methoden (im Reagenzglas) entwickelt wurden (z.B. erwies sich in Validierungsstudien der Embryo-Stammzell-Test mit 100 % als korrekt für den Nachweis bei stark embryo-toxischen Stoffen), ist bisher noch keine von internationalen Gremien anerkannt worden.
Bei der akuten, oralen Toxizität wird der sog. LD 50-Test angewandt. Dies ist für die Tiere ein besonders schmerzhafter Versuch und gewährt auch gleichzeitig für den Menschen längst nicht die vorgegaukelte Sicherheit. Der LD 50-Test beinhaltet, dass eine Substanz in verschiedenen Dosen an die Tiere (meist Ratten und Mäuse, aber auch Hunde oder Affen) per Magensonde verabreicht wird. Je nach Menge des verabreichten Gifts winden sich die Tiere stunden- oder tagelang in Krämpfen, erleiden Durchfall, Fieber, Schüttelfrost oder Lähmungen. Die Tiergruppe mit der höchsten Dosierung stirbt zuerst, während die Tiere, die eine niedrigere Dosierung erhalten haben, länger überleben. Es wird nun die Menge einer Substanz ermittelt, bei der genau die Hälfte der Tiere stirbt (LD = letale/tödliche Dosis bei 50 % der Tiere). Es werden 4 bis 5 Dosierungen an je 10 Tieren getestet; d.h. pro Substanz erleiden 40 bis 50 Tiere einen qualvollen Tod. Im Jahr 1995 wurde der sog. Approximative LD 50-Test in die deutschen Arzneimittelprüfrichtlinien aufgenommen. Er beruht auf dem gleichen Prinzip, benötigt aber "nur" 20 - 40 Tiere, da nicht die exakte, sondern nur die ungefähre Dosis ermittelt wird. Trotzdem: Abgesehen von der besonderen Grausamkeit dieses Tests werden für die Ableitung der Ergebnisse die individuellen Unterschiede der Tiere hinsichtlich Haltungsbedingungen, Alter, Geschlecht, Zuchtlinie etc. außer Acht gelassen. Weitere Gründe für die geringe Aussagekraft des LD 50-Tests in Bezug auf den Menschen sind, dass z.B. mögliche Spätschäden nicht erfasst werden, da ausschließlich finale unspezifische Symptome dokumentiert werden. Es werden auch Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Konzentrationsschwäche bei einer schleichenden Vergiftung nicht dokumentiert. Ebenso wenig können chronische Vergiftungen in geringen Mengen, bei denen auch mehrere Substanzen gleichzeitig wirken können, durch den Tierversuch erfasst werden. Dies ist nur durch Dokumentation und Analyse "natürlicher Vergiftungsfälle" beim Menschen möglich.
Der LD 50-Test wird trotz seiner Grausamkeit noch von vielen Rechtsvorschriften verlangt, u.a. auch von den Richtlinien der OECD (weltweite Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), welcher praktisch alle Industrienationen angehören. Es wurden zwar erfreulicher Weise in den 90er Jahren 3 tierversuchsfreie Test-Methoden zum LD 50-Test von der OECD anerkannt (2 davon sogar von der EU), allerdings wird der LD 50-Test nach wie vor auch in Deutschland durchgeführt. Ein Hauptgrund hierfür liegt im globalen Handel. Denn alle Produkte, die für den Weltmarkt bestimmt sind, sind Tierversuchen unterstellt, die in allen möglichen Einfuhrländern verlangt werden.
Impfstoffe und Immunseren
Wenn neue Medikamente erst einmal für den Markt zugelassen sind, müssen diese keinem weiteren Tierversuch mehr unterzogen werden. Anders sieht das mit Impfstoffe und Immunseren aus, die einen weiteren großen Bereich ausmachen. Aufgrund der natürlichen Schwankungen beim Herstellungsprozess, muss jede einzelne Charge erneut einer Prüfung durch den Tierversuch unterzogen werden. Das Deutsche und Europäische Arzneimittelbuch sowie weitere nationale und internationale Bestimmungen legen eine Reihe strenger Prüfkriterien für jede Charge fest. So sind Tierversuche für die Überprüfung der Reinheit, Unschädlichkeit und Wirksamkeit nachzuweisen, bevor eine staatliche Kontrollbehörde die Abgabe für den Handel freigibt. Der Reinheits- und Unschädlichkeitstest (= Prüfung der anormalen Toxizität) läuft z.B. wie folgt ab: Die zu testende Charge wird Meerschweinchen und Mäusen gespritzt. Sie werden 5 - 7 Tage beobachtet. Untersuchungen haben ergeben, dass eindeutig mangelhafte Impfstoffchargen keine Reaktionen bei den Tieren hervorgerufen haben. Dieser Test könnte wegen seiner geringen Aussagekraft sofort ersatzlos gestrichen werden.
Bei der Wirksamkeitsprüfung wird jede Charge von Impfstoffen in mehreren Tierversuchen getestet. So bekommen z.B. Gruppen von Mäusen einen Impfstoff in verschiedenen Verdünnungen gespritzt. Anschließend wird der Erreger gespritzt, gegen den die Impfung schützen soll. Die mangelhaft oder gar nicht geimpften Tiere sterben qualvoll. Dieser Test gilt sogar in Fachkreisen als ungenau und wird deswegen kritisiert.
Bei manchen dieser Impfstoffe bzw. Immunseren werden die Tiere nicht nur zur Prüfung, sondern auch zur Herstellung missbraucht. Es werden Viren, Bakterien oder Parasiten in den Tieren 'aufbewahrt' oder bestimmte Magen-Darm-Würmer in lebenden Schweinen 'gehalten'. Selbst zur Ernährung von Milben- und Zeckenzuchten werden diese Parasiten auf die Haut von Tieren gesetzt. Diese Versuche sind äußerst schmerzhaft und tauchen zudem in keiner Statistik auf.
Auch werden für andere pharmazeutische Produkte wie z.B. Infusionslösungen gesetzlich Tierversuche vorgeschrieben.
Es liegen gerade für den Bereich der Impfstoffe besonders viele tierversuchsfreie Testverfahren vor - die allerdings wegen langwieriger Anerkennungsverfahren meistens keine Anwendung finden.
Versuche in Ausbildung
und Studium
Ein weiterer Punkt der Tierversuche bewegt sich im Bereich der Ausbildung und des Studiums. Studierende der Fachrichtungen Biologie, Human- und Tiermedizin müssen an vielen deutschen Hochschulen Tierversuche durchführen. Sie müssen entweder an den Tierversuchen teilnehmen oder zuvor getötete Tiere sezieren. Z.B. steht im Praktikum zur Physiologie, der Lehre von den natürlichen Lebensvorgängen, der klassische Froschversuch immer noch an erster Stelle. Seit seiner Erfindung im Jahre 1791 haben Generationen von Studierenden in aller Welt Millionen von Fröschen geköpft, um an ihren Muskeln und Nerven die Gesetzmäßigkeiten der Physiologie zu studieren. Aber nicht nur Frösche, sondern auch Insekten, Regenwürmer, Schnecken, Fische, Ratten und andere Tiere stehen im Studien-Programm. Die Versuche "dienen" lediglich zur Veranschaulichung des theoretischen Lehrstoffes und könnten ohne weiteres durch die bereits zur Verfügung stehenden, ca. 500 tierverbrauchsfreien Lehrmethoden ersetzt werden. Einige Beispiele hierzu:
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Videofilme
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Großaufnahmen, Animationen und Grafiken.
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Computersimulationen
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hochinteraktive Programme lassen den klassischen Froschversuch sowie andere Experimente und sogar Sektionen virtuell am Bildschirm nachvollziehen.
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Schmerzlose Selbstversuche
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die Physiologie kann mit harmlosen Selbstversuchen am eigenen Körper erfahren werden. Mit myographischen Verfahren lassen sich z.B. anstelle eines Froschmuskels, Nerven- und Muskelströme am Daumen eines Studenten bestimmen .
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Modelle
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Plastikmodelle von Organen und Tieren beschränken sich auf das Wesentliche. Operationsmodelle eigenen sich zur Übung chirurgischer Fingerfertigkeiten. Aber auch physiologische Bereiche wie z.B. die Herz-Kreislauf-Chirurgie lassen sich mit Modellen darstellen .
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Plastinationen
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Hier werden komplette, tote Tiere oder deren Organe in einen plastikartigen, soz. unbegrenzt haltbaren Zustand überführt und können jahrelang verwendet werden.
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Über die genaue Anzahl der im Studium verbrauchten Tiere gibt es keine offizielle Statistik. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr rund 60.000 Tiere auf dem Seziertisch der Studierenden landen - davon ca. 15.000 Wirbeltiere.
Nähere Informationen zum Thema Tiermissbrauch im Studium bei SATIS
Kosmetik
Ein noch immer aktuelles Thema sind die Tierversuche in der Kosmetik. Gesetzlich sind diese Tierversuche für die Testung kosmetischer Endprodukte zwar durch das Tierschutzgesetz in Deutschland verboten, allerdings werden mit neuen Substanzen - die Bestandteile von Kosmetika werden sollen - weiter grausame Versuche durchgeführt. Hierfür müssen hauptsächlich Kaninchen und andere Nagetiere im Schleimhautverträglichkeitstest (Draize-Test), im Hautreizungstest, im bereits erklärten LD 50-Test zur Prüfung der Toxizität, sowie in Versuchen zur Feststellung allergischer Hautreaktionen, erbgutschädigender und krebserregender Eigenschaften leiden.
Der Draize-Test besteht darin, dass dem Kaninchen eine Probe des zu testenden Präparats in die Augen geträufelt und eingerieben wird. Da Kaninchen kaum Tränenflüssigkeit bilden können, bleibt die Substanz mindestens 24 Stunden in konzentrierter Form im Auge. Starke Reizungen der Bindehaut, Verätzungen oder die völlige Zerstörung des Auges sind die Folge.
Beim Hautreizungstest bekommen die Tiere die zu testende Substanz auf die geschorene, z.T. eingeritzte Haut. Hier können Hautreizungen, Ekzeme und Entzündungen auftreten.
Bei beiden der oben beschriebenen Tests sind die Tiere entweder in Gestellen festgeschnallt oder tragen abdeckende Verbände oder Halsmanschetten, damit sie sich nicht kratzen oder belecken können.
Der Draize-Test hat sich international als Standard-Methode verbreitet und wird auch routinemäßig von der OECD und der EU für die Zulassung neuer Produkte verlangt. (Obwohl die Beurteilung der Augenschäden von der Subjektivität des Ablesers abhängig ist und sogar innerhalb eines Labors zu gravierenden Schwankungen der Ergebnisse führt!)
Diesen grausamen Tests stehen eine Vielzahl tierversuchsfreier Testmethoden gegenüber z.B. bei der Schleimhautverträglichkeit der Leuchtbakterientest: Die Fähigkeit bestimmter Bakterien zu leuchten, lässt Rückschlüsse auf ihren Stoffwechselzustand zu. Wenn reizende oder ätzende Substanzen zugegeben werden, wird der Stoffwechsel geschädigt und die Leuchtkraft vermindert. Die Menge der Lichtemission der Bakterien ist ein Maß für die Reizwirkung eines Stoffes. Der Leuchtbakterientest ist bereits bei der Überprüfung der Aquatoxizität im Einsatz.
Ein weiterer tierversuchsfreier Test ist der sog. HET-CAM-Test: Als Testorgan wird die direkt unter der Schale eines bebrüteten Hühnereis liegende Haut, die Venen und Arterien, aber keine Nerven enthält, verwendet. Die zu testende Substanz wird auf die Haut geträufelt und die Reaktion beobachtet.
Oder der Neutralrot-Auftnahme-Test (NRU-Test): Zellen einer permanenten Mäuseembryo-Zelllinie sind in der Lage den Farbstoff Neutralrot aufzunehmen. Werden sie durch Zugabe von irritierenden Soffen geschädigt, kann der Farbstoff nicht in die Zelle eindringen. Die Anzahl der angefärbten Zellen gilt als Maß für die reizenden Eigenschaften einer Testsubstanz. Der HET-CAM-Test wurde validiert und zusammen mit dem Neutralrot-Aufnahmetest von den deutschen Behörden und der EU als Vorstufe für den Draize-Test anerkannt. Erweist sich z.B. ein Stoff bei der Hühnereimethode als stark reizend, braucht der Draize-Test nicht durchgeführt zu werden. Alle Stoffe, die im HET-CAM-/Neutralrot-Test keine oder nur geringe Reaktionen zeigen, müssen anschließend am Kaninchenauge getestet werden.
Die o.g. Testverfahren können im übrigen nicht nur im Bereich der Kosmetik angewandt werden. Sie sind auch geeignet für die gesetzlich vorgeschriebenen Giftigkeitsprüfungen.
Solange der Gesetzgeber die längst vorhanden tierversuchsfreien Testmethoden zur Sicherheitsprüfung nicht anerkennt, können Tierversuche für Kosmetika nur verhindert werden, wenn auf den Einsatz neuer chemischer Stoffe verzichtet wird und stattdessen auf bekannte und bewährte Rohstoffe zurückgegriffen wird. Ein Hauptgrund für die Tierversuche in der Kosmetik liegt allerdings in der weltweiten Vermarktung der Produkte. Nach wie vor schreiben viele Staaten Tierversuche für die Kosmetik zwingend vor. Will eine Firma dorthin exportieren, muss sie diese durchführen. Leider beschränken sich viele Firmen nicht auf die bereits getesteten Substanzen - obwohl dies einfach wäre und den Tieren viel Leid ersparen würde. Auf EU-Ebene wurde die Entscheidung über das Vermarktungsverbot von im Tierversuch getesteter Substanzen bereits zum zweiten Mal verschoben - auf Juni 2002...
Warum werden immer noch Tierversuche gemacht? - rechtliche Bestimmungen
Auf der einen Seite stehen die Versuche die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen wie bereits erwähnt die große Palette der Giftigkeitsprüfungen für neue Chemikalien und Arzneimittel, sowie die Chargenprüfung von Impfstoffen und Seren. Der Mensch und die Umwelt sollen vor möglichen schädlichen Einflüssen, die durch Chemikalien und Arzneimittel ausgehen könnten, geschützt werden. Und hier hat sich der Tierversuch über Jahrzehnte fest verankert. Neue, tierversuchsfreie Testverfahren haben es schwer sich durchzusetzen, da sie langwierigen und umfangreichen Tests unterworfen werden, bevor sie Eingang in die Richtlinien finden. Dabei liegt das Problem darin, dass eine tierversuchsfreie Methode nur behördlich anerkannt wird, wenn die Ergebnisse mit denen des Tierversuchs übereinstimmen. Fatal hierbei: Der Tierversuch selbst wurde nie validiert. D.h. er wurde und wird von den Wissenschaftlern einfach akzeptiert. Obwohl die Ergebnisse aus Tierversuchen ungenau, weder verlässlich reproduzierbar noch auf die Situation beim Menschen übertragbar sind. Die Qualität neuer und sinnvoller Test-Methoden wird also an schlechten, veralteten Methoden gemessen. Wirklich aussagekräftige In-Vitro-Systeme (im Reagenzglas) haben so kaum eine Chance, jemals behördlich anerkannt zu werden. Die Validierung am Tierversuch ist unsinnig; zu fordern ist der Vergleich mit bekannten Daten aus der Humanmedizin. Leider wird dieser neue Forschungszweig auch viel zu wenig finanziell gefördert. Das Potential der tierversuchsfreien Testmethoden ist noch lange nicht ausgeschöpft. Doch die Mittel, die von der Regierung hierfür fließen, sind geradezu lächerlich: 9,5 Mio. DM Jahres-Etat für Tierversuchsfreie Testmethoden werden zur Verfügung gestellt. Im krassen Gegensatz hierzu stehen schon allein die Mittel, die für die gentechnologische Forschung im Jahr 1999 zur Verfügung gestellt wurden: 300 Mio. DM!
Auf der anderen Seite stehen die Tierversuche, für die es keine gesetzliche Regelung gibt. Das sind die Bereiche Diagnostik, Ausbildung, Grundlagenforschung und Arzneimittelentwicklung. Wissenschaftler, die in diesen Bereichen tätig sind, können ihre Forschungsmethode frei nach dem Grundrecht der Forschungsfreiheit selbst wählen. Ein Grund für die Tierversuche liegt in der Bequemlichkeit nach dem Motto "das war schon immer so...", die Angst vor einem neuen Weg und natürlich auch mangelnde Flexibilität. Die Tierexperimentatoren wollen sich natürlich auch gerne rühmen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und durch Erlangung von Dr.- und Prof.-Titeln. Natürlich wird auch wegen der vielen Forschungsgelder und Stipendien ins Unermessliche experimentiert. Ein weiterer - leider schwerwiegender - Grund ist die Befriedigung der wissenschaftlichen Neugierde. Könnte man vielleicht auch "legalisierte Perversion" sagen? Denn gerade im Bereich der Grundlagenforschung spielen sich viele Versuche ab, aus denen sich nur sehr schwer oder gar nicht der Nutzen für den Menschen erkennen lässt. Ein Beispiel hierfür:
Versuchstiere: 12 Fledermäuse
Versuch: Unter Narkose wird ein Metallröhrchen am Schädelknochen befestigt. Während der täglich 5-stündigen Versuche werden die wachen Tiere in einen Halter gesetzt und ihr Kopf wird fixiert. Unter lokaler Betäubung wird ein Loch in den Schädel geschnitten, Hirngewebe durchbohrt, Elektroden werden eingeschoben. Diese geben Stromstösse ab und werden immer tiefer in das Gehirn gestossen. Die Tiere geben Laute ab, ihre Reaktionen werden mit einer Videokamera aufgezeichnet. Auch nach dem Einspritzen einer Substanz in das Gehirn müssen die Tiere Laute von sich geben. Nun wird das Gehirn durch Stromstösse geschädigt. Schließlich werden die Tiere mit einer Fixierlösung "durchströmt", vermutlich auch ohne Narkose.
Quelle:Datenbank Tierversuche
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Dies ist nur ein Beispiel aus der Grundlagenforschung - es ließen sich noch Hunderte aufreihen. Hier zeigt sich auch ganz deutlich, dass viele Tierversuche der Grundlagenforschung gar nicht durch tierversuchsfreie Methoden "ersetzt" werden müssen, da sie schlichtweg überflüssig sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenbank Tierversuche.
Tierversuchsfreie
Testmethoden
| Zellkulturen |
a) primäre Zellen
direkt aus dem menschlichen/tierischen Organismus, z.B. Operationsabfall - sie behalten ihren natürlichen Teilungszyklus bei und sind daher nur begrenzt lebensfähig
b) permanente Zellkulturen
sie können sich unaufhörlich teilen und auch krebsartig wachsen - sind daher unbegrenzt lebensfähig
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Isolierte Organe
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Entnahme von Organen, die anschließend in einer bestimmten Lösung gelagert werden. Die Organe behalten so noch über einen gewissen Zeitraum ihre Funktion bei. Hierzu werden allerdings die Tiere getötet
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Gewebeschnitte
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Hier werden von menschlichen oder tierischen Organen Gewebeschnitte angefertigt. An den Schnitten können Stoffwechselleistungen und elektrische Phänomene studiert werden. Besonders geeignet für Untersuchungen am zentralen Nervensystem (Hirnschnitte).
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Niedere Organismen
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Die DNA (Erbsubstanz) von niederen Organismen wie Bakterien oder Pilzen ist der von höheren Lebenswesen grundsätzlich ähnlich. Dieser Sachverhalt erlaubt Studien zur erbgutschädigenden Wirkung, sowie genetischer Grundlagenforschung an Bakterien oder anderen Organismen. Auch Hefezellen eignen sich zur Testung von erbgutschädigender Substanzen, insbesondere bei Langzeitstudien.
Tierversuch-Beispiel Mutagenitätstest
Mit diesem Test soll festgestellt werden, ob eine Substanz das Erbgut schädigt. Dazu wird die Prüfsubstanz bis zu 100 Mäusen, Ratten oder Hamstern gespritzt. Nach einiger Zeit werden die Tiere getötet um zu untersuchen, wie die Prüfsubstanz auf die Zellen und das Gewebe der Tiere wirkt.
Tierversuchsfrei: Ames-Test:
Hierbei wird eine mögliche erbgutverändernde Wirkung mit Hilfe von Bakterien festgestellt. Auch an menschlichen Blutzellen kann eine Überprüfung der Testsubstanz erfolgen .
Quelle:Datenbank Tierversuche
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Computermodelle
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Mit Hilfe von Computermodellen lassen sich Körperfunktionen als Ganzes mit all ihren Regulationsmechanismen erfassen. Insbesondere im Bereich Pharmakokinetik (= Lehre von der Verteilung, Verstoffwechselung und Ausscheidung von Arzneimitteln). Seit Anfang der 80er Jahre finden die sog. Computergestützten Methoden zur Wirkstoffentwicklung in der pharmazeutischen Industrie bereits Anwendung und ersparen somit unzähligen Tieren im Labor den Tod. Unwirksame oder extrem toxische Stoffe kommen somit erst gar nicht in den Tierversuch und werden schon vorher ausgesondert. Dabei war es nicht der Tierschutzgedanke, der die pharmazeutische Industrie soweit brachte, sondern die Zeitersparnis. In diesem Zusammenhang sind auch noch Computertomographen (bildgebende Verfahren ermöglichen detaillierte Einblicke in den menschlichen Körper) und Computersimulationsprogramme (veranschaulichen die natürlichen Lebensvorgänge im menschlichen Körper) zu erwähnen.
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Analytische Methoden
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Ein Beispiel hierfür: Das Prinzip der Radioimmunoassays, Enzymimmunoassays und Immunfluoreszenztests beruhen auf der Reaktion eines Antigens (im Regelfall ein körperfremder Stoff) mit einem Antikörper, den der lebende Organismus zur Abwehr von Fremdstoffen (z.B. krankmachenden Viren) bilden kann. Bei den Analyseverfahren werden die Antikörper in vitro markiert und mit dem zu untersuchenden Antigen (z. B. Mikroorganismen, Hormone etc.) zusammengebracht. Durch Andocken des markierten Antikörpers wird nun auch das Antigen markiert und kann so bestimmt werden. Die Produktion von Antikörpern geschieht allerdings vorwiegend an Tieren.
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Audiovisuelle Verfahren
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Videofilme etc.
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In-Vitro-Systeme mit menschlichen Zellen und Geweben
| Das Material hierfür stammt aus klinisch notwendigen Operationen, Organspendern, Plazenten und Tumorzellen. Der Vorteil liegt darin, dass bei der Forschung am Menschen keine Probleme mit der Übertragbarkeit der Ergebnisse gegeben sind. Außerdem müssen keine Lebewesen für diese Art der Forschung leiden. Zwar ist der organisatorische Aufwand beträchtlich, da das Material direkt aus dem Operationssaal in das In-Vitro-Labor gebracht werden und daher optimale Zusammenarbeit zwischen Labor und Klinikum gewährleistet sein muss. Allerdings sprechen viele Publikationen mit humanen Zellen von wichtigen Erkenntnissen und zeigen so, dass sich der Aufwand lohnt.
Weitere Vorteile des In-Vitro-Verfahrens liegen in der
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Zuverlässigkeit
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Studien mit Zell- und Gewebekulturen bringen gut reproduzierbare und eindeutige Ergebnisse, weil ausschnitthaft ein ganz spezieller Einfluss oder eine spezielle Veränderung untersucht werden kann.
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Empfindlichkeit
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In-Vitro-Systeme reagieren z.T. wesentlich empfindlicher auf toxische Einflüsse als lebende Tiere
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Kosten
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Studien mit Zellkulturen sind - wenn sie einmal etabliert sind - deutlich günstiger als Tierversuche
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Dauer
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Studien mit In-Vitro-Systemen bringen Ergebnisse im Verlauf von Stunden (Tierexperimentelle Studien dauern Wochen, Monate oder sogar Jahre!)
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Anzahl
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Mit In-Vitro-Systemen lässt sich z.B. bei toxikologischen Studien eine große Anzahl von Pharmaka oder Chemikalien parallel untersuchen
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Weitere Informationen zu tierversuchsfreien Testmethoden finden Sie bei
Bereits im Jahre 1959 wurde von Russel und Burch das sog. 3R-Konzept vorgestellt.
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Replacement (Ersatz)
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Der Tierversuch wird durch eine Tierversuchsfreie Methode ersetzt
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Reduction (Reduzierung)
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Anstelle des herkömmlichen Tierversuchs wird eine Methode eingesetzt, welche die Anzahl der Versuchstiere verringert
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Refinement (Verfeinerung)
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Maßnahmen, welche die Leiden der Versuchstiere verringern. Hierunter zählen auch verbesserte Haltungsbedingungen
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Auf den ersten Blick hat es den Anschein, dass hier der Tierversuch als Maßstab angesetzt wird. So sollte das 3R-Konzept natürlich nicht interpretiert werden, da wir Tierrechtler den ganzen Tierversuch in Frage stellen. Wir wollen den Tierversuch nicht ersetzen, sondern ganz eliminieren. Als Maßstab der Forschung für den Menschen müssen humane Testergebnisse, Erfahrungen und Werte zu Grunde gelegt werden. Es ist natürlich zu wünschen, dass alle Tierversuche sofort eingestellt werden. Aber leider ist das in der Realität nicht durchzusetzen. Das 3R-Konzept ist ein Schritt in die richtige Richtung, sofern man dabei das Ziel nicht aus den Augen verliert.
Auch einige der o.g. Testmethoden basieren auf dem 3R-Konzept.
Denn jede Maßnahme die dazu beiträgt, das Leid der Versuchstiere zu lindern und ihre Anzahl zu verringern, kann als Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung der Tierversuche gesehen werden.
Jedes Tier, das in einem Labor stirbt, ist eines zu viel. Doch ist ebenso jedes Tier, das vor einem schrecklichen Tod bewahrt wird, ein kleiner Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung.
Gentechnologie
"Australischen Forschern gelang es, bei Mäusen das Gen für den Tumorwachstumsfaktor "alpha" auszuschalten. Sie erwarteten schwere Missbildungen. Stattdessen bekamen die Tiere ein krauses Fell und gelockte Schnurrhaare ... "
Zu viele Fragen sind im experimentellen Bereich der Gentechnik noch ungelöst, die Ergebnisse und die Folgen unqualifizierbar und unüberschaubar. Noch nicht einmal der Genstatus der Zuckerrübe ist vollständig entschlüsselt und die Molekular-Biologen setzen hierfür noch mindestens 10 Jahre an.
Ein Genforscher äußerte sich folgendermaßen zur Diskrepanz zwischen Wissen und Nichtwissen im Bereich der Gentechnik:
"Ein Bakterium trägt so viele Gen-Informationen in sich, wie die Bibel Worte hat, ein Mensch so viele wie in 15 Bibeln Worte stehen. Der Gen-Technik tauscht darin vielleicht ein oder auch zwei Seiten aus und sagt: 'Das kann ja nicht gefährlich sein'. Er verschweigt dabei, dass er das Inhaltsverzeichnis nicht kennt, nicht weiß, welche Seite ausgewechselt wurde, dass er keine Ahnung hat, wie wichtig der Inhalt dieser Seiten ist, und ebenso wenig weiß, welche Zusammenhänge dieser Seiten mit den anderen bestehen, und außerdem nicht in der Lage ist, die Inhaltsänderung zu verstehen!"
Viele Befürworter der Gentechnik wollen die Bevölkerung mit der Notwendigkeit der "Gen-Therapie" in Sicherheit wiegen (seltsamerweise bleiben aber hier -genau wie bei den Tierversuchen auch- die erwarteten Erfolge für Krankheiten wie z.B. Aids, Krebs, Rheuma aus). Auch das Ideal-Standard-Argument für die Notwendigkeit der Forschung wegen wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Konkurrenzfähigkeit und der Verluste von Arbeitsplätze kann nicht die Gefahr - der wir alle ausgesetzt sind - rechtfertigen.
Abgesehen davon würde das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Gentechnologie dem Druck der Öffentlichkeit wohl kaum standhalten, wüsste die Bevölkerung die ganze Wahrheit über die tausendfach gequälten und missgebildeten Tiere:
Ein Beispiel aus der GSF in Neuherberg/München hierfür:
Tiere: 2.372 Mäuse (wahrscheinlich erheblich mehr)
Versuch: Männlichen Mäusen wird eine Substanz verabreicht und ihre Nachkommen werden auf bestimmte Mutationen untersucht (Mangel eines bestimmten Enzyms). Diese Mutanten werden mit normalen Mäusen über mindestens 15 Generationen rückgekreuzt, um das mutierte Gen in eine definierte Inzuchtlinie zu bekommen.
Quelle:Datenbank Tierversuche
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Die wirtschaftliche Nutzung der Gentechnologie ist an die Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen oder Organismen gebunden und hier entsteht ein weiteres Gefahrenpotential. Wenn schon im Labor nicht steuerbare Komplikationen des Experimentablaufs eintreten, fehlt jegliche Vorstellung und Risikoanalyse darüber, was unter Freilandbedingungen eintreten kann. Hier zeigte sich, dass die manipulierten Fremdgene unvergleichbar widerstandsfähiger und langlebiger sind, also ein enormes Potential für spätere unkontrollierbare Neukombinationen darstellen. Der einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Organismus kann nie wieder eingefangen werden und seine Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht des Biotops sind nicht einmal abschätzbar.
Auch bei der Genmanipulation im Bereich "Leistungssteigerung" der Tiere in der Intensivtierhaltung lauern nicht abzuschätzende Gefahren: Tiere sollen, gentechnisch verändert, resistent gegen bestimmte Krankheiten sein. Das Gesundheitsproblem bei der Intensivtierhaltung wird wegen der starken Krankheitsanfälligkeit der Tiere durch nicht artgerechte Haltung und Ernährung immer dringlicher. Die gentechnisch hervorgerufene Immunität gegen einen Erreger kann zur Folge haben, dass bei der Infektion mit einem anderen, neuen Erreger nicht nur einige Tiere erkranken, sondern wegen der genetischen Gleichheit die ganze Herde dem Tode ausgeliefert ist. Die gentechnischen Maßnahmen führen also letzten Endes zu einer Herabsetzung der immunologischen Widerstandskraft.
Fazit:
Durch Genmanipulation werden die Tiere ihrer Unversehrtheit, ihrer genetischen Identität und Würde beraubt. Schmerzen, Leiden und Schäden sind in vielen Fällen vorprogrammiert. Unabhängig davon ist der Nutzen für den Menschen sehr fragwürdig.
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Gentechnische Veränderung von Tieren ist genauso wie der Tierversuch aus methodischen, medizinischen und ethischen Gründen abzulehnen !
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Links
Könker
10/2001
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