Schlachten in Deutschland
Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor dem Blutentzug
zu betäuben (§ 4a Abs. 1 TierSchG). Ausnahmen sind
nur zulässig bei Notschlachtungen bzw. bedürfen
einer Ausnahmegenehmigung. Dieses Töten ohne Betäubung
(=Schächen) bedeutet für die Tiere eine noch größere
Qual, als die herkömmliche Schlachtung. Der langsame
Tod des einzelnen Tieres wird bewusst in Kauf genommen –
was bis zu 15 Minuten dauern kann! Aber auch der in Deutschland
übliche und vorgeschriebene Schlachtvorgang bedeutet
keine Sicherheit für die Tiere, ihre eigene Tötung
nicht mit erleben zu müssen – zwischen 20 und 80
% der Tiere (je nach Tierart) wacht aufgrund unzureichender
Betäubung auf und erlebt die eigene Tötung mit!
Stellt man den tatsächlichen Verbrauch, das heißt
die Schlachtungen der im Artikel "Haltung
unserer Nutztiere' in Deutschland" vorgenannten
Tiermengen gegenüber, sagen die Zahlen des Ministeriums
folgendes aus:
- 4,3 Millionen Rinder
- 44,3 Millionen Schweine
- 2,1 Millionen Schafe und Ziegen
- 367,6 Millionen Jungmasthühner
- 31,3 Millionen Suppenhühner
- 30,8 Millionen Puten
- 13,8 Millionen Enten
- 0,4 Millionen Gänse
wurden (im Jahr 2002) in Deutschland geschlachtet.
Hier einige Beschreibungen von Schlachtvorgängen:
Die Schlachtungen der Tiere bedeutet oft ein grausames Ende
nach qualvollem Dahinvegetieren. Schweine werden meist
durch Elektrozangen betäubt und anschließend ausgeblutet.
Leider erleben sie das Ausbluten oder das Abbrühen ihrer
Borsten nicht selten bewußt mit, da der Stromstoß
zu gering ausfiel und die Tiere vor Ihrer Verabeitung wieder
erwachen.
Rinder erhalten zur Betäubung den in Verruf geratenen
Bolzenschuß. Wird dieser nicht korrekt angesetzt - was
aufgrund der Akkordarbeit des Schlächters und der fehlenden
Kontrollen oftmals vorkommt - und wird der Kehlschnitt zum
Ausbluten nicht innerhalb von 1 Minute nach Betäubung
angesetzt, erwacht das Rind und befindet sich lediglich im
Dämmerzustand. Auch hier bedeutet dies, daß die
Tiere das Ausbluten und die anschließende Prozedur z.
T. lebend ertragen müssen.
"Lege"hennen erleiden ihren Kehlschnitt
ebenfalls mit unzureichender Betäubung mittels Elektrobad,
ihre Tötung erleben die leidensfähigen Tiere dadurch
mit.
Margit Brücklmeier 2005
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